Bis zu 70 Prozent Discount – so viel Rabatt verspricht Swissdiscounts.ch für Hightech von Apple und Samsung, Sportbekleidung von Adidas oder Unterwäsche von Victoria’s Secret. Dazu noch Gutscheine im Wert von bis zu 500 Franken.

Wer «sofort profitieren» will, muss nur seine Handynummer in ein Feld eintippen. Die teure Überraschung landet dann als Rechnung für eine «jährliche Mitgliedschaft» im Briefkasten. «Ich habe nichts bestellt und soll jetzt Fr. 118.80 für eine Mitgliedschaft bezahlen», beschwert sich ein Beobachter-Abonnent. Er wies die Forderungen zurück, denn allein über das Eintippen einer Handynummer kommt kein rechtsgültiger Vertrag Obligationenrecht Hoppla, ist das jetzt ein Vertrag? zustande. Die kuriose Mitgliedschaft ist lediglich unten auf der Website als Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt.

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Mehrere Beobachter-Abonnenten bezahlten solche Rechnungen nicht und bekamen Mahnungen und Betreibungsandrohungen. Das konsequente Zurückweisen lohnte sich. «Die Inkassofirma lenkte ein und verzichtet nun auf Forderungen», sagt ein Betroffener.

Hinter Swissdiscounts.ch steckt die Springberg Group Ltd, die in der Schweiz nur eine Korrespondenzadresse hat. Die Briefkastenfirma ist auf Malta registriert. Laut maltesischem Handelsregisteramt gehört sie einer Zürcherin und wurde 2018 eingetragen. Die Frau präsidierte zuvor den Verwaltungsrat der konkursiten Smiles Solution AG In SMS-Falle getappt «Ich versteckte mein Handy» , die mit Porno-Abofallen Schlagzeilen machte.

Fragwürdige Methoden

Rechnungen und Mahnungen von Swissdiscounts.ch verschickt die Schwyzer Obligo AG Obligo AG Erst ein «Gratis-Zugang», dann die Rechnung . Sie fällt seit Jahren mit fragwürdigen Inkassomethoden auf, auch im Zusammenhang mit Porno-Abofallen. Nutzer werden via Handynummer identifiziert, zum Teil durch Anrufe.

Wegen der Porno-Abzocke müssen sich die Obligo-Verantwortlichen vor Gericht verantworten. Die Schwyzer Staatsanwaltschaft erhob im Februar Anklage, weil «Konsumenten» mit Gratisangeboten getäuscht würden, die sich als Abos herausstellten. Obligo erklärte wiederholt, die Nutzer würden ausreichend über die Kosten informiert.

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In der Schweiz kann jeder eine Betreibung einleiten, egal ob eine Forderung besteht oder nicht. Wie wehrt man sich da gegen einen ungerechtfertigten Zahlungsbefehl? Und: Darf das Inkassobüro zusätzliche Spesen erheben? Beobachter-Mitglieder erhalten Rat mit Vertragsvorlagen, Checklisten und mehr.

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Peter Johannes Meier, Ressortleiter
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