Ein Dominikaner beantragte 2023 eine Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug zu seiner Partnerin, einer spanischen Staatsangehörigen in der Schweiz. Zuvor liessen sie die Beziehung in Spanien als «beständige Partnerschaft» registrieren. Das Migrationsamt Zürich forderte den Mann auf, den Entscheid im Ausland abzuwarten.

Doch vier Monate später wurde er in Winterthur verhaftet und wegen Handels mit Kokain, Marihuana und Haschisch, illegaler Einreise und Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Im Februar 2024 verweigerte ihm das Migrationsamt den Aufenthalt zur Vorbereitung der Heirat und forderte ihn auf, die Schweiz nach der Haft sofort zu verlassen.

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Der Mann wehrte sich vor der Sicherheitsdirektion und dem Verwaltungsgericht Zürich, ohne Erfolg. Darauf gelangte er ans Bundesgericht mit dem Argument: Er habe einen grundrechtlichen Anspruch auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung, da die Heirat mit seiner Partnerin unmittelbar bevorstehe. 

Die Richter liessen ihn abblitzen, denn die Beziehung sei wegen zeitweiliger Trennungen und ungenügender Dauer nicht «eheähnlich». Und wegen seiner Straftaten müsse bei einer Aufenthaltsbewilligung von einer hinreichend schweren aktuellen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit ausgegangen werden. 

Bundesgericht, Urteil vom 4. September 2025 (2C_173/2025)

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