Ein Mann und eine Frau vergehen sich sexuell an einer Frau, die wegen Alkohol- und Drogenkonsums extrem benommen war. Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte sie wegen Schändung: die Frau zu 12 Monaten Freiheitsstrafe bedingt, den Mann zu einer ambulanten Massnahme zur Behandlung psychischer Störungen sowie zu 48 Monaten, nicht bedingt.

Beide ziehen den Entscheid weiter – das Obergericht Zürich erhöht die Strafen: bei der Frau auf 24 Monate bedingt, beim Mann auf 4 Jahre und die ambulante Massnahme.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Rechtsratgeber
Checklisten zur Einvernahme

Wem etwas vorgeworfen wird, muss sich darauf einstellen, von der Polizei oder auch von der Staatsanwaltschaft vernommen zu werden. Die beiden Checklisten zeigen, worauf man sich gefasst machen sollte.

Der Mann wehrt sich vor Bundesgericht. Er sagt, die Gerichte hätten sich auf nicht verwertbare Aussagen der Geschädigten gestützt, da er bei den Einvernahmen nicht dabei sein konnte.

Das Gericht hält dagegen: Parteien dürfen erst teilnehmen, wenn die Staatsanwaltschaft Beweise erhebt. Das Opfer aber habe die Aussagen vorher gegenüber der Polizei gemacht. Es sei auch rechtens gewesen, dass Täterin und Täter zu Beginn nicht an Einvernahmen des jeweils anderen teilnehmen konnten. Wegen Kollusionsgefahr, sprich der Gefahr, dass sie sich hätten absprechen können. 

Auch mit seiner Forderung nach einem psychiatrischen Gutachten zu einer allfälligen Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung der Geschädigten dringt der Mann nicht durch.

Bundesgericht, Urteil vom 3. September 2025 (6B_315/2025)

Rechtsratgeber
Mehr zu Strafprozessordnung

Wer beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, sollte sich unweigerlich mit der Schweizer Strafprozessordnung vertraut machen. Der Beobachter erklärt Abonnentinnen und Abonnenten nicht nur diverse Fachbegriffe der Gerichtssprache, sondern bietet auch eine Checkliste zu Punkten an, die man generell beachten sollte, um in der Strafuntersuchung nicht unter die Räder zu kommen.

Beratung für Beobachter-Abonnenten

Berichten, beraten, bewegen Der Beobachter in neuem Design Ein Heft, das bewegt und inspiriert : Das macht den Beobachter aus. Wer ein Jahresabo besitzt – digital oder Print –, erhält Zugang zur kostenlosen Rechtsberatung, die von über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten geleistet wird. Ein einmaliges Angebot in der Schweizer Medienlandschaft.

mehr zum Beratungsangebot

Weitere Gerichtsurteile
Haus stand zu lange leer für den Steueraufschub
Für Bequemlichkeit gibt es keinen Steuerabzug
Befragte ändert Aussage – aber Schuldspruch gilt trotzdem
Eine fristlose Kündigung braucht gute Gründe
Abfallcontainer dürfen draussen bleiben
Treffen mit Gangstern – kein Taggeld nach Unfall
Ein Schafskopf im Milchkasten ist strafbar
Polizist erhält Geld für verpassten Feriengenuss
Telefonieren mit dem Anwalt muss erlaubt sein
Kein Steuerabzug vor Wegzug ins Ausland
Shop am Bahnhof muss sonntags schliessen
Polizei darf Handycode nicht einfach verlangen
Nachbarn müssen nicht gegen Nachbarn klagen
Wutentbrannter Velofahrer zofft sich mit Bus-Chauffeur
So wird man plötzlich zum Immobilienhändler
Fristlos entlassen: Welches Datum gehört ins Arbeitszeugnis?
Autobahn-Videos gelten als Beweis
Steife Finger nach Operation – Arzt strafbar?
Pflichtverteidiger kann nicht einfach abhauen
Kein Steuerabzug für Zahlungen an die Ex-Partnerin
Freundin bedroht: Strafe auch ohne Antrag
Keine Gebühren ohne Gesetz
Gewalttätiger Anwalt verliert Bewilligung
Krankenkasse darf freie Arztwahl einschränken
77-Jährige bekommt Unterhalt von Ex-Mann
Witwe muss Unterhalt an Ex-Frau des Mannes zahlen
Brüsk gebremst – fix gebüsst
Witwe wird zum Auszug gezwungen
Abtreibung ist Sache der Mutter
Kurtaxe trotz Behinderung zahlen
Nach Scheidung: Sperrfrist für Einkauf in PK gilt nicht
Kündigung ist trotz Krankheit möglich
Eine Spritzfahrt wird teuer
Uneheliches Kind erbt nichts
Wohnung steht leer – aber Eigenmietwert muss man versteuern
Steuern: Frist nur mit Arztzeugnis verlängern
Bauer mit Schrotflinte: Keine Notwehr
Sexuelle Belästigung – Verdacht reicht für Kündigung
Bestatter muss kurze Gräber akzeptieren
Kein Recht auf Sex im Gefängnis
Versicherung von Steuern abziehen
Sexualstraftäter darf nicht in den Ausgang
Raser erwischt – Sohn kommt in Haft
Keine Liege am Pool: Geld zurück
Tochter zu reich: Kein Kinderabzug
Wann ist ein Saft ein Saft?
Kein halber Kinderabzug für Teilzeit-Papi
Ein spanisches Schwein vor Schweizer Gericht
Frau muss die Steuern ihres Mannes zahlen
Achtung bei Betreibung: Screenshot reicht nicht als Beweis
Gericht glaubt nicht, dass Millionär umgezogen ist
Maske verweigert – fristlos gekündigt
Plötzlich wollte er das Land verschenken statt verkaufen
Handy am Ohr – Autofahrer muss zahlen
Fussballer muss hier Steuern zahlen
Millionär darf nicht auf Geld zugreifen
Dieser Steuertrick ging schief
Gefangen im Krankenbett
Kein Abzug für Umbaukosten
Rassismus am Arbeitsplatz
Teure Hauswartin wird gestoppt
Sachbeschädigung aus «ehrbaren» Gründen?
Unterhalt zahlen – trotz Satanismus-Vorwürfen
Ferien als Zuschlag auszahlen
Kein Recht auf Kontakt zu den Enkelkindern
Bundesgericht streicht Abzüge für Alimente
Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren