Seine Hilfsbereitschaft und sein Mut wurden einem Mann doppelt zum Verhängnis. Nach einem Streit um zehn Kilo Marihuana beziehungsweise 50’000 Franken hatten Kriminelle den Cousin eines Freundes entführt und verlangten Lösegeld. Sie drohten, dem Entführten etwas anzutun, wenn nicht gezahlt wird oder die Polizei kommt.

Mit einem Bekannten begleitete der Mann seinen Freund zum Treffpunkt – ohne das Geld. Ziel war es, mit den Entführern zu sprechen und den Entführten zu befreien. Doch schon als der Mann aus dem Auto stieg, wurde er von mehreren Personen attackiert und mit sieben Messerstichen schwer verletzt.

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Später übernahm der Unfallversicherer Generali zwar die Behandlungskosten, zahlte jedoch kein Taggeld, da ein absolutes Wagnis vorliege. Bei Wagnissen können Versicherer Geldleistungen halbieren und in schweren Fällen streichen.

Der Mann wehrte sich gegen diese Ablehnung bis vor Bundesgericht. Doch die Bundesrichterinnen folgten der Vorinstanz. Der Mann habe sich in unkontrollierbare Lebensgefahr gebracht. Dies sei nicht schützenswert.

Die Männer hätten damit rechnen müssen, dass sie es mit Tätern mit erheblicher krimineller Energie zu tun hätten. Sie hätten die Polizei alarmieren und nicht das Gespräch suchen sollen.

Bundesgericht, Urteil vom 3. Februar 2025 (8C_85/2024)

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