Nein. Auch wenn der Vermieter angekündigt hat, dass er das Mietverhältnis beenden will, gelten die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen und -termine. Und zwar für beide Seiten. Falls vertraglich nichts vereinbart ist, kommen die gesetzlichen Bestimmungen zum Zug, wonach man eine Wohnung mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin kündigen kann.

Sie können aber mit dem Vermieter verhandeln und ihn bitten, dass er Sie angesichts der Umstände vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt. Falls er einlenkt, sollten Sie darauf bestehen, dass er Ihnen das Zugeständnis schriftlich gibt.

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Wenn er Ihrem Wunsch nicht nachkommt, liegt der Ball bei Ihnen. Dann müssen Sie einen geeigneten Nachmieter suchen, der bereit ist, das Mietverhältnis auf den gewünschten Termin zu übernehmen. Vergessen Sie nicht, dass dem Vermieter zwei bis vier Wochen zur Überprüfung des Nachmieters zustehen.

Ein einziger Nachmieter genügt, er muss jedoch zahlungsfähig und zumutbar sein. Das heisst: Die Miete sollte nicht mehr als einen Drittel seines Einkommens betragen, er sollte keine nennenswerten Betreibungen haben und in etwa dem Mieterprofil im Haus entsprechen. Die Krux wird sein, dass ein Nachmieter unter den bei Ihnen gegebenen Umständen nur schwer zu finden ist.

Mündliche Kündigung ist nicht gültig

Wenn Sie sich mit dem Vermieter nicht einigen können, können Sie seine schriftliche Kündigung abwarten. Der Vermieter muss dafür das amtliche Formular verwenden, sonst ist die Kündigung nichtig. Eine mündliche Kündigung ist nicht gültig; rechtlich gesehen ist eine telefonische Ankündigung des Vermieters also ohne Bedeutung (mehr dazu in der Checkliste «Ist die Kündigung des Vermieters korrekt?»).

Sobald Sie die formgültige Kündigung haben, können Sie sie bei der Schlichtungsbehörde anfechten und eine Erstreckung verlangen. Dafür haben Sie 30 Tage Zeit. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

Lassen Sie den Vermieter ruhig wissen, dass Sie Ihre Rechte kennen und wahrnehmen wollen. Das erhöht vielleicht seine Bereitschaft, mit Ihnen eine pragmatische Lösung für eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag zu finden.

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Sowohl Mieterinnen als auch Vermieter müssen sich bei der Wohnungskündigung an gewisse Spielregeln halten. Als Beobachter-Mitglied erfahren Sie, welche Kündigungsmöglichkeiten es gibt und wie Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zur Wehr setzen können.

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