Ein 20 Meter hoher Mammutbaum in Baden AG wurde zum Zankapfel, weil er 4,5 Meter von der Grenze zum Grundstück der Nachbarn entfernt stand – im Kanton Aargau sind 6 Meter vorgeschrieben. Die Nachbarn verlangten deshalb vom Eigentümer: Der Baum muss weg. Doch dann griff die Gemeinde ein, stellte den Baum unter Schutz – und verhinderte so, dass er gefällt wurde.

Die verärgerten Nachbarn wehrten sich. Ihre Argumente: Wenn der Gigant schon nicht gefällt werden darf, hätten sie zumindest Geld von der Gemeinde zugut. Denn er werfe viel Schatten, was den Wert ihrer Liegenschaft mindere. Zudem verursachten die herabfallenden Nadeln ständigen Putzaufwand im Garten.

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Nachbarschaft. Was gilt im Konfliktfall?
Nachbarschaft – Was gilt im Konfliktfall?

Vor dem Verwaltungsgericht blitzten sie ab. Die Richter zogen einen Vergleich zum Lärm, der von öffentlichen Bauten wie einer Autobahn ausgeht. Eine Entschädigung sei nur geschuldet, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Der Eingriff muss

  1. unvorhersehbar gewesen sein,
  2. die Betroffenen speziell treffen und
  3. einen schweren Schaden verursachen.

Durfte das Gericht wirklich so streng sein? Ja, befand am Ende auch das Bundesgericht. Schattenwurf und Nadelregen sind zwar lästig, aber kein «schwerer Schaden», der eine Entschädigung rechtfertige. Der Baum darf bleiben – zumindest solange er unter Schutz steht.

Bundesgericht, Urteil vom 11. September 2025 (1C_523/2024)

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