Ein Mann arbeitet als Butler, Hauswart und Chauffeur für einen Landgutbesitzer im Kanton Luzern. Nach fast fünf Jahren wird er krank und zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Zwei Tage später kündigt ihm der Chef fristlos. Begründung: Er habe eine Lifttür mit dem Fuss blockiert und ihm gedroht.

Der Allrounder wehrt sich vor Arbeitsgericht. Man habe ihm ohne Grund fristlos gekündigt, er sei stets «ein respektvoller, loyaler und hoch qualifizierter Mitarbeiter» gewesen. Er fordert unter anderem den Lohn bis zum ordentlichen Kündigungstermin, inklusive der Sperrfrist wegen Krankheit. Und fünf Monatslöhne Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Kündigung.

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Der Arbeitgeber lehnt alles ab und zählt weiteres angebliches Fehlverhalten des Angestellten auf, etwa dass er seine Ehefrau angeschrien und ihr gegenüber Drohgebärden gemacht habe.

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Das Arbeitsgericht gibt dem Angestellten recht. Weil der Arbeitgeber kein Fehlverhalten beweisen könne, gebe es keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung. Das Kantonsgericht bestätigt das.

Der Arbeitgeber zieht den Fall ans Bundesgericht weiter. Dieses stellt fest, er wiederhole bloss seine eigenen Behauptungen, lege aber nicht dar, warum der Entscheid der Vorinstanz unhaltbar sein solle – und weist die Beschwerde ab.

Bundesgericht, Urteil vom 20. Juni 2025 (4A_151/2025)

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