Ein Lehrer aus dem Kanton Zürich suchte im Internet nach kinderpornografischem Material. Er lud sechs Videos herunter und speicherte sie auf seinen Festplatten. Auf drei waren minderjährige Mädchen beim nackten Posieren zu sehen, die übrigen drei zeigten sexuelle Handlungen. 

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte ihn wegen mehrfacher harter Pornografie zu einer bedingten Geldstrafe. Zudem verbot es ihm lebenslänglich jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. Der Lehrer zog das Urteil weiter. Er sagte, sechs Dateien seien eine sehr geringe Menge. Zudem habe er nur im Sinne einer «Marktforschung» das Angebot im Netz geprüft. Die Inhalte habe er als ekelerregend empfunden. Das Tätigkeitsverbot treffe ihn als Pädagogen unverhältnismässig hart. 

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Doch sowohl das Zürcher Obergericht als auch das Bundesgericht bestätigten das lebenslängliche Verbot. Davon absehen könne man nur in besonders leichten Fällen. Der Lehrer habe gezielt nach dem Material gesucht, das teilweise schwere sexuelle Übergriffe dokumentiert, und dieses heruntergeladen. Auch wenn er kooperativ war, keine Vorstrafen hat und nicht aus sexuellen Motiven handelte, liege keine Bagatelle mehr vor.

Bundesgericht, Urteil vom 29. Juli 2026 (6B_635/2025)

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